Sondersituationen
Wenn’s mal kracht! Hauptversammlungen in Sondersituationen können für Gesellschaft, Vorstand und Aufsichtsrat eine herausragende und schwer kalkulierbare Herausforderung darstellen. Gut, wenn man hier einen Partner an seiner Seite weiß, der aufgrund seiner langjährigen Erfahrung
aus dieser Sondersituation fast eine „Normal“-Situation macht. Im Schulterschluss mit Ihren Anwälten entwickeln wir aus der Praxis heraus mit dem Management die besten Handlungsoptionen.
Unsere HV-Beratung in Sondersituationen umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte und Spezialkompetenzen:
Außerordentliche Hauptversammlungen u.a. wegen: