
Virtuelle Hauptversammlung
Ganz HV-Deutschland, Emittenten, Gesetzgeber, Juristen und HV-Dienstleister haben innerhalb von wenigen Tagen im Jahr 2020 neue Möglichkeiten für Emittenten in Zeiten der Coronakrise auf die Beine gestellt. Im Grundsatz wurden die Grundlagen für die virtuelle Hauptversammlung bereits mit dem UMAG im Jahr 2005 gelegt, sie hat sich aber in den etablierten Prozessen aufgrund vieler scheinbar unlösbarer Rechtsfragen nicht wirklich durchgesetzt.
Durch den Zwang, den die Pandemie auferlegte, wurde 2020 innerhalb von gerade mal anderthalb Wochen in einem unglaublich dynamischen und intensiven
Abstimmungsprozess unter allen Beteiligten in tage- und nächtelangen Telefonaten und Webinaren die virtuelle Hauptversammlung aus dem Boden gestampft.
Bis heute und nach der Überführung der Notgesetzgebung in eine mit umfassenden Aktionärsechten ausgestattete Dauergesetzgebung ist die virtuelle Hauptversammlung von langen Debatten begleitet. Zahlreiche Unternehmen, insbesondere DAX-Riesen sind auch nach der Pandemie bei dem nun angepassten virtuellen Format geblieben. Denn die virtuelle Hauptversammlung bleibt eine interessante Alternative, die Unternehmen immer in Erwägung ziehen sollten.